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   OVG Niedersachsen, 09.06.2020 - 1 ME 108/19   

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https://dejure.org/2020,14961
OVG Niedersachsen, 09.06.2020 - 1 ME 108/19 (https://dejure.org/2020,14961)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.06.2020 - 1 ME 108/19 (https://dejure.org/2020,14961)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Juni 2020 - 1 ME 108/19 (https://dejure.org/2020,14961)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 60 Abs 1 Anh Nr 14.13 BauO ND; § 79 BauO ND
    Duldung, aktive; formelle Illegalität; Genehmigungsfähigkeit, offenkundige; Nutzungsuntersagung; Öffnungszeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Von wann bis wann hat eine Gaststätte "geöffnet"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Von wann bis wann hat eine Gaststätte "geöffnet"? (IBR 2020, 549)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 656
  • BauR 2020, 1444
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01

    Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.06.2020 - 1 ME 108/19
    Einer eigenen Anhörung bedarf diese entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht (Senatsbeschl. v. 31.1.2002 - 1 MA 4216/01 -, BauR 2002, 772 = juris Rn. 4 m.w.N. und ausführlicher Begründung).
  • OVG Niedersachsen, 16.08.2019 - 1 LA 28/19

    Beschäftigte; Boarding House; Monteursunterkunft; Unterkunft; Wohnen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.06.2020 - 1 ME 108/19
    Auch eine über das Angemessene hinausgehende Dauer eines Genehmigungsverfahrens gestattet es dem Bauherrn nicht, die Nutzung vor dessen Abschluss im Wege der "Selbsthilfe" aufzunehmen (Senatsbeschl. v. 16.8.2019 - 1 LA 28/19 -, BauR 2020, 103 = juris Rn. 9); vielmehr ist er darauf verwiesen, sein (vermeintliches) Baurecht ggf. über eine Untätigkeitsklage durchzusetzen oder den ihm durch eine rechtswidrige Verzögerung der Antragsbearbeitung entstandenen Schaden geltend zu machen.
  • VG Bremen, 28.09.2016 - 5 K 1975/14

    Anfechtung der Sperrzeitaufhebung - Drittschutz; Parteigutachten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.06.2020 - 1 ME 108/19
    Eine baurechtlich irrelevante bloße Nutzungsintensivierung könnte allenfalls dann angenommen werden, wenn sich aus der Baugenehmigung keine Festlegung zu den Öffnungszeiten ergäbe (so im von der Antragstellerin bemühten Urteil des VG Bremen v. 28.9.2016 - 5 K 1975/14 -, juris Rn. 46).
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2023 - 1 ME 15/23

    Altstadt; Anlage zur Nutzung von erneuerbaren Energien; Ausgestaltung;

    Sie liegt nur dann vor, wenn erstens über die Genehmigungsfähigkeit bereits nach Aktenlage, ohne jegliche weiteren Ermittlungen entschieden werden könnte und wenn zweitens zusätzlich jedes andere Ergebnis als die Bejahung der Genehmigungsfähigkeit nicht nur falsch, sondern schlechthin unvertretbar wäre (grundlegend zu § 79 Abs. 1 NBauO Senatsbeschl. v. 9.6.2020 - 1 ME 108/19 -, BauR 2020, 1444 = BRS 88 Nr. 90 = juris Rn. 19).

    Unter Zugrundelegung des vom Senat in ständiger Rechtsprechung vertretenen strengen Maßstabs (vgl. erneut Senatsbeschl. v. 9.6.2020 - 1 ME 108/19 -, BauR 2020, 1444 = BRS 88 Nr. 90 = juris Rn. 19), der aus der Ordnungsfunktion des formellen Bau- bzw. Denkmalrechts folgt, reicht es nicht aus, dass der Bauherr - unter der Bedingung der nachträglichen Antragstellung zur Legalisierung - im konkreten Fall nach der Rechtsauffassung des Gerichts einen gebundenen Anspruch auf Erteilung einer entsprechenden denkmalrechtlichen Genehmigung hat.

  • VG Hannover, 03.05.2021 - 12 A 462/18

    Baugenehmigung; Bestandsschutz; Beweislast; feststellungsfähiges

    Die Belange des Eigentümers werden durch das Genehmigungsverfahren nicht unangemessen hintangestellt, weil es jedem Bauherrn zumutbar ist, eine Baugenehmigung zu beantragen, soweit die von ihm beabsichtigte Baumaßnahme genehmigungspflichtig ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 09.06.2020 - 1 ME 108/19 -, juris Rn. 18, und Beschl. v. 16.08.2019 - 1 LA 28/19 -, juris Rn. 9).

    Dass auf der Rechtsfolgenseite des § 79 Abs. 1 NBauO im Rahmen der Ermessensausübung Vertrauensschutz- und Bestandsschutzgesichtspunkte durchaus eine Rolle spielen und einem bauaufsichtlichen Einschreiten nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) entgegenstehen können (vgl. hierzu z.B. BVerfG, Beschl. v. 02.09.2004 - 1 BvR 1860/02 -, juris Rn. 10 ff., und Beschl. v. 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92 -, juris Rn. 5; BVerwG, Urt. v. 22.04.2015 - 7 C 7/13 -, juris Rn. 26, Beschl. v. 24.07.2006 - 4 B 53/06 -, juris Rn. 5, und Beschl. v. 11.12.1996 - 4 B 231/96 -, juris Rn. 3; Nds. OVG, Beschl. v. 09.06.2020 - 1 ME 108/19 -, juris Rn. 17, Beschl. v. 11.10.2019 - 1 LA 74/18 -, juris Rn. 15, Beschl. v. 11.05.2005 - 1 ME 22/05 - n.v., S. 4, und Urt. v. 27.02.1981 - 1 A 64/79 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 08.05.2020 - 2 B 457/20 -, juris Rn. 15; OVG MV, Urt. v. 04.09.2013 - 3 L 108/11 -, juris Rn. 69 ff.; OVG SH, Beschl. v. 23.02.2011 - 1 LA 103/10 -, juris Rn. 5; OVG RP, Urt. v. 20.04.2006 - 8 A 10119/06 -, juris Rn. 20; Beckmann, DVP 2020, 147, 151 m.w.N.; Lindner, JuS 2014, 118, 120-121; Lindner, DÖV 2014, 313, 322; Michl, ThürVBl.

  • OVG Niedersachsen, 12.01.2024 - 1 ME 104/23

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Aufschubinteresse; Aussetzungsinteresse;

    Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine andere Beurteilung, sondern zeigt vielmehr, dass die an diese Ausnahmekonstellation zu stellenden Voraussetzungen (vgl. zum Maßstab Senatsbeschl. v. 9.6.2020 - 1 ME 108/19 - BauR 2020, 1444 = BRS 88 Nr. 90 = juris Rn. 19) offensichtlich nicht vorliegen.
  • OVG Niedersachsen, 13.06.2022 - 1 ME 38/22

    Baugenehmigung; Getreidelager; Kartoffellager; Kühllager; Nutzungsuntersagung;

    Weder die Nutzung der Freifläche als Lagerplatz noch Umbau und Umnutzung der Lagerhalle sind offensichtlich genehmigungsfähig (vgl. zum Maßstab Senatsbeschl. v. 9.6.2020 - 1 ME 108/19 -, BauR 2020, 1444 = BRS 88 Nr. 90 = juris Rn. 19).
  • VG Braunschweig, 27.01.2023 - 2 B 290/22

    Denkmalverträglichkeit; erneuerbare Energien; Photovoltaikanlage; Rückbau einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist eine Nutzung nur dann offensichtlich genehmigungsfähig, wenn über die Genehmigungsfähigkeit bereits nach Aktenlage und ohne jegliche weitere Ermittlungen entschieden werden könnte und wenn zusätzlich jedes andere Ergebnis als die Bejahung der Genehmigungsfähigkeit nicht nur falsch, sondern schlechthin unvertretbar wäre (Nds. OVG, Beschluss vom 09.06.2020 - 1 ME 108/19 -, juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 20.01.2021 - 13 L 315.20
    Der Behörde kann auch nicht entgegengehalten werden, dass sie bislang nicht eingeschritten ist (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 22. Januar 2003 - 2 S 45.02 - juris Rn. 11), denn es fehlt sowohl an einer Vertrauensgrundlage als auch an einem Vertrauenstatbestand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. September 2019 - 4 B 34/19 - jruis Rn. 15) und auch an relevanten wirtschaftlichen Investitionen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 1 ME 108/19 - juris Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2023 - 1 ME 123/23

    Baugenehmigung; Eisdiele; Gastronomie; Gastronomiebetrieb; Nutzungsänderung;

    Der Ausnahmefall der offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit (vgl. zum Maßstab Senatsbeschl. v. 9.6.2020 - 1 ME 108/19 -, BauR 2020, 1444 = BRS 88 Nr. 90 = juris Rn. 19) ist mit dem Beschwerdevorbringen nicht ansatzweise dargetan und liegt schon angesichts der aktenkundigen Problematik der gegenwärtigen Abluftführung auch in der Sache nicht vor.
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2023 - 1 ME 11/23

    Abbruch; abgebrochen; außergewöhnliches Ereignis; Bestandsschutz; Einsturz;

    Dies setzt voraus, dass über die Genehmigungsfähigkeit bereits nach Aktenlage, ohne jegliche weiteren Ermittlungen entschieden werden könnte und dass zusätzlich jedes andere Ergebnis als die Bejahung der Genehmigungsfähigkeit nicht nur falsch, sondern schlechthin unvertretbar wäre (Senatsbeschl. v. 9.6.2020 - 1 ME 108/19 -, BauR 2020, 1444 = BRS 88 Nr. 90 = juris Rn. 19).
  • VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 325.22

    Keine Containerparks in Treptow-Köpenick

    Die längere Hinnahme eines baurechtswidrigen Zustand kann daher nur dann im Wege des Vertrauensschutzes zu berücksichtigen sein, wenn sie unter Würdigung der Gesamtumstände beim dem Nutzer die berechtigte Erwartung wecken musste, sein Verhalten werde auch weiterhin geduldet werden und wenn diese Erwartung zu wirtschaftlichen Dispositionen des Nutzers geführt hat (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 1 ME 108/19 - juris Rn. 17).
  • VG Hannover, 28.02.2022 - 12 B 4988/21

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Außenbereichssatzung; Ermessen; Formelle

    Eine offensichtliche Genehmigungsfähigkeit liegt nur dann vor, wenn über die Genehmigungsfähigkeit bereits nach Aktenlage ohne jegliche weitere Ermittlungen darüber entschieden werden könnte, ob die streitbefangene bauliche Anlage zu genehmigen ist und wenn zusätzlich jedes andere Ergebnis als die Annahme der Genehmigungsfähigkeit nicht nur falsch, sondern schlechthin unvertretbar wäre (Nds. OVG, Beschl. vom 09.06.2020 - 1 ME 108/19 -, juris Rn. 19; Mann in Große-Suchsdorf, NBauO, 10. Aufl. 2020, § 79 Rn. 28).
  • VG Berlin, 13.09.2022 - VG13 k 360.22
  • VG Berlin, 24.06.2021 - 13 L 59.21
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